Landeskirchliches Archiv
Quellen und Hilfsmittel

Auf der Suche nach den eigenen Wurzeln?

Wer sich auf die Suche nach den eigenen Vorfahren begibt, muss mitunter tief in die Vergangenheit eintauchen. Können die Daten von Eltern und Großeltern häufig noch aus der eigenen Erinnerung zusammengetragen werden, gestaltet sich dies bei den Urgroßeltern schon deutlich schwieriger. Denn je weiter man in der Zeit zurückreist, desto verzweigter und verästelter zeigt sich der eigene Familienstammbaum.

Neben den Unterlagen aus dem eigenen familiären Umfeld und Dokumenten aus staatlichen und kommunalen Archiven kommt den Kirchenbüchern bei der Familienforschung eine zentrale Bedeutung zu. Denn für die Zeit vor der Einrichtung der staatlichen Personenstandsregister im Jahr 1875 stellen sie die einzige Quelle dar, in der Geburts- (Tauf-), Heirats- und Sterbedaten (Beerdigung) festgehalten sind.

Das Landeskirchliche Archiv unterstützt die große Zahl der Familienforschenden, indem es die Digitalisate der Kirchenbücher und Zivilstandsregister sämtlicher westfälischer Gemeinden für die Recherche zur Verfügung stellt. Die Nutzung dieser Quellen ist entweder online über das Kirchenbuchportal Archion oder (nach vorheriger Anmeldung) vor Ort an den PC-Arbeitsplätzen im Lesesaal des Archivs möglich.

 

Informationen zu den bereitgestellten Quellengattungen

Kirchenbücher

Die wichtigsten und bekanntesten kirchlichen Quellen für die Familienforschung sind die Kirchenbücher. In ihnen werden die Taufen, Trauungen und Beerdigungen einer Kirchengemeinde verzeichnet. Die Kirchenbücher beginnen regional verschieden. Bei den historischen Kirchengemeinden setzen sie meist nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) ein, in Wittgenstein und in einigen Städten aber auch bereits vor 1600. Das älteste Kirchenbuch in Westfalen ist das Kirchenbuch der Kirchengemeinde Feudingen, das 1563 beginnt. Die Kirchenbücher sämtlicher westfälischer Kirchengemeinden sind bis zum Stichjahr 1875 (teilweise auch darüber hinaus) verfilmt und digitalisiert worden. Der Quellenwert der Kirchenbücher ist durchaus unterschiedlich: Die ersten Kirchenbücher sind häufig nur sehr rudimentär geführt worden und erlauben in der Regel keine Rekonstruktion von Familienzusammenhängen. So fehlt häufig der Name der Ehefrau bzw. Mutter. Erst mit der stärkeren Reglementierung der Kirchenbuchführung in der Mitte des 18. Jahrhunderts steigt der Quellenwert der Kirchenbücher.



Zivilstandsregister

Einen Einschnitt in der Kirchenbuchführung gab es in einzelnen Kirchengemeinden während der Zeit der napoleonischen Besatzung Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Führung der Zivilstandsregister, zu denen häufig der Pfarrer verpflichtet wurde, führte in Einzelfällen zu einer Unterbrechung der Kirchenbuchführung. In der Regel wurden die Kirchenbücher jedoch in der Zeit von 1807 bis 1815 weitergeführt. Vielfach sind die Zivilstandsregister in den Kirchengemeinden verblieben. Abschriften der Zivilstandsregister werden zum Teil auch im Personenstandsarchiv in Detmold verwahrt.



Militärkirchenbücher

Eine weitere Besonderheit der Registerführung stellen die Militärkirchenbücher dar. Die Personenstandsfälle von Angehörigen militärischer Einheiten und Garnisonen wurden in eigenen Militärkirchenbüchern dokumentiert und nur im Einzelfall in den Kirchenbüchern der Ortskirchengemeinde. Viele der älteren Militärkirchenbücher sind während der Befreiungskriege (1813-1815) militärisch genutzt worden: als Patronenpapier. Während des Zweiten Weltkriegs wurden die Militärkirchenbücher in Deutschland zentral auf der Festung Königstein bei Dresden gesammelt. Nach dem Krieg gelangten diese zur EKD, die sie dann in der damaligen Westzone auf die einzelnen Gliedkirchen nach dem Provenienzprinzip aufteilte; die Kirchenbücher der damaligen Ostzone gelangten in das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz.


Angebote

Für die komfortable Familienforschung von zu Hause aus empfehlen wir Ihnen die Nutzung des Kirchenbuchportals Archion. Welche Quellen Ihnen dort zur Einsicht zur Verfügung stehen, können Sie auch ohne vorherige Anmeldung auf der Übersichtsseite über die Option "Browse" in Erfahrung bringen.

Rechtliches

Die Nutzung von Personenstandsquellen unterliegt Schutzfristen gemäß § 7(2) ArchG:

* Sterberegister sind nach 30 Jahren nutzbar.

* Geburtsregister sind nach 90 Jahren einsehbar.

Im Falle sogenannter "Mischbücher", die verschiedene Amtshandlungen enthalten, gilt stets die längste Frist.

Gebühren

Familienkundliche Anfragen sind gebührenpflichtig. Alle anfallenden Gebühren richten sich nach § 3 (2) ArchGebO bzw. der Anlage mit der Gebührentafel.